1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jan Rödger und Dirk Herzog (im Folgenden Produzent/en genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Das von den Produzenten erstellte Film-, Bild-, Ton- und Textmaterial ist ausschließlich als urheberrechtlich geschütztes Filmwerk, Lichtbildwerk, Musikwerk und Sprachwerk i.S.v. § 2 Abs.1 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der / des Produzenten durch den Kunden, spätestens jedoch mit Empfang des Film-, Bild-, Ton- und Textmaterials als akzeptiert, womit jeder möglichen Gegenbestätigung des Kunden unter Berufung auf seine Liefer- und Geschäftsbedingungen widersprochen wird.
1.4. Mündlich vereinbarte Abweichung von den hier formulierten Liefer- und Geschäftsbedingungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Produzenten wirksam.
1.5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der / des Produzenten.
2.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Film-, Bild-, Ton- und Textmaterial (im Folgenden Material genannt), gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.
2.2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
2.3. Der Kunde darf das überlassene Material nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung an Dritte weitergeben.
2.4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten sich die Produzenten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Ersatzlieferung.
2.5. Ansprüche auf Schadenersatz wegen mangelnder technischer Qualität sind ausgeschlossen, es sei denn, der Produzent hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3.1. Der Kunde erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
3.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene, zeitliche oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3.3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
3.4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der / des Produzenten. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Veröffentlichungen, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, SSD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials gem. Ziff.II 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, SSD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe des Materials im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
3.5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der / des Produzenten und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Material nicht abgezeichnet, nachgestellt gefilmt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.7. Das Material ist vom Kunden nach der vereinbarten Nutzung zu löschen. Eine dauerhafte Speicherung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der / des Produzenten gestattet.
3.8. Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig.
4.1. Jede Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergeben. Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert alle zur Abrechnung der Nutzungen erforderlichen Angaben zu machen.
4.2. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.3. Im Fall von vom Kunden nicht gemeldeten und somit nicht genehmigten Nutzungen ist der Produzent berechtigt, gemäß seinen AGB einen Verletzungsaufschlag (Vertragsstrafe) von 400% auf das von ihm ansonsten geforderte Nutzungshonorar für die jeweilige Verwendung in Rechnung zu stellen.
4.4. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck gemäß 3.1… Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
4.5. Durch einen Auftrag anfallende Reisekosten und erforderliche Spesen etc. sind nicht im Honorar der / des Produzenten enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.6. Das Honorar gemäß 4.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird. Die Verwendung des Materials als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der / des Produzenten gestattet.
5.1. Jegliche Nutzung des Materials unterliegt den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
6.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.